
Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung am 01.11.2011 sind Vermieter und sonstige gewerbliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung verpflichtet, die Installation einmal jährlich auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Dies betrifft Anlagen, die über mehr als 400 Liter Speichervolumen verfügen oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Erwärmer und der Entnahmestelle.
Es besteht für den Inhaber einer solchen Warmwasseranlage Meldepflicht bei dem Gesundheitsamt, und zwar selbstständig und ohne weitere Aufforderung.
Experten-Kontakt: Unser Institut unterstützt Sie bei der Abwicklung. Wir bieten Ihnen für Ihre Warmwasseranlage einen Rundum-Service. Lassen Sie sich unverbindlich beraten per Telefon 06633 - 642 740 oder über unser
Kontaktformular
Unser Rundum-Service:
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Was sind Legionellen? Legionellen sind Bakterien, die in geringer Zahl im Oberflächen- und Grundwasser vorkommen können und somit auch über das Rohwasser in die Hausinstallation gelangen. Sie fühlen sich bei Temperaturen zwischen 25°C und 45°C besonders wohl. Legionellen machen krank Legionellen sind vor allem bei Aufnahme über die Atemwege gefährlich, also überall wo feinste Tröpfchen entstehen, beispielsweise beim Duschen. Sie können die Legionärskrankheit oder das sogenannt Pontiac-Fieber auslösen. Diese Krankheiten ähneln von der Symptomatik einer Lungenentzündung oder Grippe. Falsches Energiesparen Gerade im Zuge des Energiesparens wird die Temperatur des Warmwasserboilers häufig auf 45°C eingestellt. Hausmeister, Vorstände von Vereinen oder auch private Hausbesitzer sparen hier an einer gefährlichen Stelle. Bei dieser Temperatur können sich die Legionellen noch vermehren. Erst ab Temperaturen von 55°C aufwärts fängt ein Absterben der Legionellen an. Daher sollte der Warmwasserboiler mindestens auf 60°C eingestellt sein. |
Die Kosten der Wasseruntersuchung auf Legionellen im Überblick:
Einzelprobe
1. Probenentahme
2. Untersuchung
3. Fahrtkosten
Variante 1 Für Sammelfahrten werden unter 10km Entfernung keine Kosten berechnet Für Sammelfahrten werden unter 20km Entfernung pauschal 7,50 Euro berechnet Für Sammelfahrten werden unter 40km Entfernung pauschal 15 Euro berechnet Bei den Sammelfahrten handelt es sich um anteilige Fahrtkosten, wenn wir Ihr Objekt in unsere Routenzusammenstellung frei einplanen können.
Variante 2 Für Einzelfahrten werden 40 Cent pro Kilometer berechnet. | Ab 10 Proben
1. Probenentahme
2. Untersuchung
3. Fahrtkosten
Variante 1 Für Sammelfahrten werden unter 10km Entfernung keine Kosten berechnet Für Sammelfahrten werden unter 20km Entfernung pauschal 7,50 Euro berechnet Für Sammelfahrten werden unter 40km Entfernung pauschal 15 Euro berechnet Bei den Sammelfahrten handelt es sich um anteilige Fahrtkosten, wenn wir Ihr Objekt in unsere Routenzusammenstellung frei einplanen können.
Variante 2 Für Einzelfahrten werden 40 Cent pro Kilometer berechnet. |
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer!
Informationen zur Anzeige- und Untersuchungspflicht:
Weitere Informationen zur Anzeige- und Untersuchungspflicht stellt das Bundesministerium für Gesundheit
hier bereit.
MESOCOSM GmbH
Institut für Gewässerschutz
Neu-Ulrichstein 5
D-35315 Homberg (Ohm)
Germany
Tel: +49. 6633. 642 740
Fax +49. 6633. 642 790
eMail: ebke_at_mesocosm.com